function buttonsatzung(text){
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/* -------------------------------------------------------------------------- */	  
    '<H2>Förderverein für Musik in der Evangelischen Kirche Saarlouis</H2>' +
    '<H3>Präambel</H3>' +

    '<div class="blocksatz">In Anbetracht des regen musikalischen Lebens in unserer Ev. Kirchengemeinde Saarlouis, insbesondere zur weiteren Förderung unseres tatkräftigen und erfolgreichen Bemühens um die historische Aufführungspraxis Alter Musik, für die sich in unserer Kirchenmusik eine weithin anerkannte Tradition herausgebildet hat, gründen wir diesen Verein zur Förderung der Musik in unserer Kirche.</div><br>' +
    '<H3>Satzung</H3>' +
    '<H4>§ 1	Vereinsname</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Der Verein führt den Namen, Förderverein für Musik in der Evangelischen Kirche Saarlouis e.V. Er hat seinen Sitz in Saarlouis. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.</div><br>' +
    '<H4>§ 2	Vereinszweck</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Zweck des Vereins ist die Förderung kirchenmusikalischer und anderer konzertanter Veranstaltungen, vorrangig in der Evangelischen Kirche Saarlouis und mit der  Kantorei Saarlouis. Der Verein fühlt sich der Evangelischen Kirche zugehörig. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kulturelle und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts  Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur im satzungsgemäßen Sinne verwendet werden.</div><br>' +
    '<H4>§ 3	Mitglieder</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die für die Ziele des Vereins eintreten und sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mindest-Jahresbeitrag von 30,- € ist bis zum 31.03. jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten. Die Mitgliedschaft erlischt:<br>' +
    '  -	durch Tod,<br>' +
    '  -	durch an den Vorstand gerichtete schriftliche Austrittserklärung. Es ist eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten,<br>' +
    '  -	durch Ausschluss seitens des Vorstands, nach Anhörung des Betroffenen. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen den Zweck und die Interessen des Vereins handelt.<br>' +
    'Die Mitgliedschaft berechtigt:<br>' +
    '  -	zur Teilnahme und Abstimmung in der Mitgliederversammlung,<br>' +
    '  -	zum bevorrechtigten Bezug von Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Vereins nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes.</div><br>' +
    '<H4>§ 4	Organe</H4>' +
    'Die Organe des Vereins sind:<br>' +
    '-	die Mitgliederversammlung<br>' +
    '-	der Vorstand.<br>' +
    '<H4>§ 5	Mitgliederversammlung</H4>' +
    '<div class="blocksatz>Die Mitgliederversammlung entscheidet in folgenden Fällen:<br>' +
    '  -	Wahl des Vorstandes<br>' +
    '  -	Entlastung des Vorstandes nach Entgegennahme des Kassen- und Tätig-keitsberichts<br>' +
    '  -	Genehmigung des Haushaltsplanes<br>' +
    '  -	Festsetzung der Mitgliedsbeiträge<br>' +
    '  -	Satzungsänderungen<br>' +
    '  -	Beschlussfassung über besondere Vorlagen des Vorstandes<br>' +
    '  -	Wahl des Kassenprüfers<br>' +
    '  -	Wahl von Ehrenvorstandsmitgliedern.<br>' +

    'Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich einmal durch den Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin.<br>' +
    'Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt.<br>' +
    'Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt die Erste Vorsitzende, im Verhinderungsfall ihre Vertreterin, in deren Vertretung das älteste Vorstandsmit-glied.<br>' +
    'Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung rechtmäßig in den Verein aufgenommen wurden. Die Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ergänzen oder abändern.<br>' +
    'Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Ersten Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet wird.</div><br>' +
    '<H4>§ 6	Vorstand</H4>' +
    '<div class="blocksatz>Der Vorstand besteht aus<br>' +
    '  -	der Ersten Vorsitzenden<br>' +
    '  -	der Zweiten Vorsitzenden<br>' +
    '  -	dem Chorleiter<br>' +
    '  -	dem Schriftführer<br>' +
    '  -	dem Schatzmeister<br>' +
    '  -	drei BeisitzerInnen, von denen einer vom Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Saarlouis benannt wird. Die beiden anderen BeisitzerInnen sind Mitglieder des Kirchenmusikausschusses.<br>' +
    'Die Wahl des Vorstandes erfolgt für zwei Geschäftsjahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist der Vorstand berechtigt, bis zur Nachwahl in der Mitgliederversammlung ein Mitglied des Vereins kommissarisch in den Vorstand zu berufen.<br>' +
    'Dem Vorstand gehören ständig an:<br>' +
    'Der Chorleiter der Evangelischen Kantorei Saarlouis und die beiden Beisitzer aus dem Kirchenmusikausschuss der Evangelischen Kirchengemeinde Saarlouis.<br>' +
    'Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.<br>' +
    'Seine Aufgaben sind:<br>' +
    '  -    vom Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Sls genehmigte musikalische Veranstaltungen zu ermöglichen,<br>' + 
    '  -    Verwaltung der Vereinsmittel,<br>' +
    '  -    Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<br>' +
    'Der Vorstand wird von der Ersten Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr einberufen. Er ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder dies verlangen. Die Einladung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung mit schriftlicher Angabe der Tagesordnung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit beruft die Erste Vorsitzende innerhalb einer Woche erneut die Sitzung ein. Diese ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.<br>' +
    'Über die Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der  Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet wird.</div><br>' +
    '<H4>§ 7	Vertretungsbefugnis</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.</div><br>' +
    '<H4>§ 8	Satzungsänderung</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.</div><br>' +
    '<H4>§ 9	Auflösung</H4>' +
    '<div class="blocksatz">Im Fall der Auflösung fällt das Vereinsvermögen der Ev. Kirchengemeinde Saarlouis zu mit der Auflage, es im Sinne des Vereinszwecks (§ 2) zu verwenden</div><br>' +
    '<br>' +
    '<a href="#" class="top_oben nurright">&nbsp;</a>' +
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    '';
    }
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